Ralf Loweg (vm) - 9. September 2015, 09:56 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
„Knöllchen“ im Ausland: Bitte zügig zahlen
Für viele Autofahrer sind ''Knöllchen'' im Ausland nicht mehr als ein nettes Urlaubsandenken. Doch das ist ein fataler Irrtum: Seit 2010 können Strafen aus EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden.
Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer sogenannten "Bagatellgrenze" von 70 Euro. Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der Verwaltungskosten, sodass auch Strafen deutlich unter 70 Euro geahndet werden können. Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldbeträge: Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich in dem jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.
Die EU-Staaten sind unterschiedlich konsequent, wenn es um die Vollstreckung der Bußgelder geht. Während zum Beispiel die Niederlande Bußgelder grundsätzlich in Deutschland durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, haben Griechenland, Italien und Irland den entsprechenden "EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung" noch nicht umgesetzt. Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus diesen Ländern findet daher noch nicht statt. Dennoch lohnt es sich, freiwillig zu bezahlen: Reisende, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland offen haben, droht beim nächsten Urlaub im selben Land möglicherweise eine böse Überraschung.
Rechtskräftige Bußgeldbescheide verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es beispielsweise kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes fallen säumige Zahler häufig auf.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Ralf Loweg (vm) am 09.09.2015, 09:56 Uhr veröffentlicht.
