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Thomas Schneider (vm) - 7. September 2015, 11:59 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Verkehr: Nötigung durch willkürliches Bremsen

Oberlehrer am Steuer aufgepasst: Bremst ein Autofahrer bei hoher Geschwindigkeit willkürlich ab - etwa um einen Drängler zur Räson zu bringen - macht sich unter Umständen strafbar. Denn zwingt der Vorausfahrende den nachfolgenden Verkehr zu einer scharfen Bremsung, erfüllt das den Tatbestand der Nötigung.


Oberlehrer am Steuer aufgepasst: Bremst ein Autofahrer bei hoher Geschwindigkeit willkürlich ab - etwa um einen Drängler zur Räson zu bringen - macht sich unter Umständen strafbar. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. III-4 RVs 111/14) hervor. Denn zwingt der Vorausfahrende den nachfolgenden Verkehr zu einer scharfen Bremsung, erfüllt das den Tatbestand der Nötigung (Paragraf 240 StGB). Ebenfalls infrage kommt in einem solchen Fall der Vorwurf eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten (Paragraf 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB). Die konkrete Gefährdung setzt jedoch laut dem Portal "Fahrschule Online" eine zugespitzte Gefahrenlage voraus. Diese kann vorliegen, wenn zum Beispiel Reifen quietschen, das Auto schlingert oder schleudert.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Thomas Schneider (vm) am 07.09.2015, 11:59 Uhr veröffentlicht.