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Adele Moser/SP-X - 4. September 2015, 15:25 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Fünf populäre Verkehrsirrtümer - Falsch gedacht

Fehler anderer Verkehrsteilnehmer entdeckt man schnell im Alltag und genauso schnell regt man sich darüber auf. Doch stimmt das eigene Urteil? Es wird Zeit, einige hartnäckige Irrtümer aufzuklären.

Nicht alles, was man täglich im Straßenverkehr beobachten kann und auch gerne selbst macht oder meint, ist richtig. Wir klären fünf verbreitete Mythen auf.

Beim Ausparken aus der engen Lücke den Hintermann gestreift? Ein Zettelchen an der Windschutzscheibe mit Telefonnummer und Name reicht nicht um den Fahrer des beschädigten Fahrzeuges zu informieren. Der Schadenverursacher ist verpflichtet, den Geschädigten ausfindig zu machen oder auf ihn zu warten. Mindestens 20 Minuten, empfiehlt der ACE. Wer nicht warten mag oder kann, sollte auch bei einem Bagatellschaden die Polizei informieren, um sich nicht hinterher dem Vorwurf der vorsätzlichen Fahrerflucht aussetzen zu müssen.   

Nicht nur bei Kratzern, sondern auch beim Thema Verkehrsunfälle gibt es falsche Annahmen. Eben auch, dass alle Beteiligte nach einem Zusammenstoß ihre Autos genauso stehen lassen müssen. Das ist nicht richtig. Können sie noch weiterfahren, sollen die Beteiligten sogar die Straße räumen um den Verkehr nicht zu behindern. Am besten markiert man die Position der Unfallfahrzeuge mit Kreide auf der Straße oder macht Fotos von der Unfallsituation.

Falsch ist auch die Auffassung, dass Parkverbote mit dem Schild ,,werktags", nicht am Samstag gelten. Der erste Tag des Wochenendes gehört nämlich zu den Werktagen und samstägliche Knöllchen haben vor Gericht in der Regel Bestand. Verkehrsschilder, die am gesamten Wochenende nicht gelten, tragen das Zusatzschild "Mo - Fr".

Eine der ältesten Verkehrsirrtümer besagt, dass der Auffahrende immer schuld ist. Je nach Verhalten des Vorausfahrenden trifft ihn jedoch auch eine Teilschuld. Hat er nachweislich den Auffahrunfall provoziert, zum Beispiel durch eine vorsätzliche scharfe Bremsung, trägt der Vordermann sogar die volle Schuld. Allerdings muss man dies auch beweisen können.

Das Thema ist scheinbar für einige nebulös: Wann muss die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden? Ausschließlich wenn die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Regen weniger als 50 Meter beträgt, darf man den Nebelscheinwerfer einschalten. Und auch nur außerhalb geschlossener Orte. Nur starker Regen genügt nicht.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Adele Moser/SP-X am 04.09.2015, 15:25 Uhr veröffentlicht.