Hanne Lübbehüsen/SP-X - 1. September 2015, 16:34 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Ratgeber: Bagatellunfall - Man muss nicht immer gleich die Polizei rufen
Nicht bei jedem Parkrempler muss die Polizei den Schaden aufnehmen. Es gibt aber Situationen, da sollte man die Ordnungshüter rufen.
So können die Beteiligten den Unfall auch selbst dokumentieren. Ein von beiden Parteien angefertigtes Protokoll sollte die gleichen Informationen wie eine Sachverhaltsfeststellung der Polizei beinhalten. Am besten gelingt das mit dem Europäischen Unfallbericht, den man zum Beispiel bei der Versicherung bekommt und den man im Fahrzeug mitführen sollte. Dieser oder ein anderes Protokoll mit den notwendigen Angaben reichen der Versicherung in der Regel zur Sachverhaltsfeststellung aus, so der GDV.
Danach sollten unter anderem die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adresse der Fahrer notiert sein (Ausweispapiere zeigen lassen!). Auch Ort und Zeit des Unfalls, die Umstände und die beschädigten Fahrzeugbereiche werden festgehalten. Eine Unfallskizze veranschaulicht den Hergang. Fotos von verschiedenen Standpunkten zu machen, ist auch sinnvoll. Unbedingt Namen und Adresse von Zeugen notieren. Das Protokoll unterscheiben beide Unfallbeteiligten. Die Unterschrift hat laut GDV keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Sie gelte auch nicht als Schuldanerkenntnis. Denn das sollte man auf keinen Fall unterschreiben.
Wurden Menschen verletzt, ist der Unfallhergang streitig oder unklar, hat man den Eindruck, der Unfall wurde vorgetäuscht oder besteht Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch, sollte man aber auf jeden Fall die Polizei rufen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 01.09.2015, 16:34 Uhr veröffentlicht.
