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Hanne Lübbehüsen/SP-X - 21. August 2015, 16:15 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Ratgeber: Wohnwagen parken - Nicht zu lange an einem Platz

Einen angemeldeten Pkw darf man auf einem Parkplatz unbegrenzt stehen lassen. Bei einem Wohnwagen sieht das anders aus.

Ein Wohnwagen oder Anhänger wird nur an einigen Tagen oder vielleicht Wochen des Jahres benutzt. Sofern der Besitzer keinen eigenen Parkplatz hat, parkt das Gefährt in der Zwischenzeit in der Regel auf öffentlichen Parkplätzen und wird über Wochen und Monate nicht bewegt. Das kann aber schnell zu einem Bußgeld führen.

Länger als zwei Wochen dürfen Anhänger nicht abgekoppelt vom Zugfahrzeug an einer Stelle parken (§ 12, Absatz 3b StVO). Das gilt auch für das Parken von Wohnwagen, wenn sie vom Zugfahrzeug abgekoppelt sind. ,,Komplette Gespanne sind hiervon zwar ausgenommen - doch das ist für die meisten höchstens bei längeren Fernreisen eine Option, bei denen man das Auto nicht braucht", so Daniel Korn von Bertelshofer, einem Anbieter für Anhängerkupplungen.

Behörden achten verstärkt darauf, dass Anhänger nicht dauerhaft Parkplätze blockieren - insbesondere wenn sie mit Werbung versehen sind. Aber auch bei einem Wohnwagen kann das Dauerparken schnell zu einem Bußgeld führen: Zum Beispiel wenn vor Ort um die knappen Parkplätze gerungen wird und sich Anwohner beschweren.

Kurzerhand in den geparkten Wohnwagen einzuziehen, ist übrigens auch keine Lösung. Zwar ist es auf Reisen durchaus erlaubt, zu Regenerationszwecken einmal zu übernachten, längeres Camping hingegen ist eine genehmigungspflichtige Sondernutzung, die bestraft werden kann. Auf das Aufstellen von Camping-Möbeln, Vorzelt und Co. sollte man auf öffentlichen Parkplätzen generell verzichten.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 21.08.2015, 16:15 Uhr veröffentlicht.