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Adele Moser/SP-X - 20. August 2015, 16:41 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Recht: Reparatur von Totalschäden - Alles nach Plan

Nach einem Totalschaden muss der Autobesitzer seinen Unfallwagen so reparieren lassen, wie es der Sachverständige vorschreibt. Wer trickst, kann jetzt auf den Kosten sitzen bleiben.

Bei der Reparatur von Autos nach einem Unfall mit Totalschaden darf nicht von den Vorgaben des Sachverständigengutachtens abgewichen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Tricksereien bei Reparaturkosten nun gestoppt, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht.

Versicherungen lassen in der Regel nach einem Autounfall die Reparaturkosten durch einen Sachverständigen ermitteln. Liegen diese Kosten um 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, gilt eine Reparatur als unwirtschaftlich. Der Geschädigte bekommt dann nur den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. So wollte eine Versicherung auch den Schaden an einem alten Mercedes 200 D regeln, weil die voraussichtlichen Reparaturkosten einem Gutachter zufolge 186 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen sollten. Um die Reparaturkosten auf unter 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes zu drücken, ließ die Autobesitzerin unter anderem eine gebrauchte Fahrertür einbauen und verzichtete auf den Austausch von Zierleisten und eines Kniestücks.

Die beklagte Versicherung zahlte den Wiederbeschaffungsaufwand und beglich die Sachverständigenkosten sowie vorgerichtliche Anwaltskosten und eine Unkostenpauschale. Weitere offene Reparaturkosten sowie unter anderem Mietwagenkosten wollte die Klägerin auch erstattet bekommen.

Auf diesen Kosten bleibt sie nun sitzen. Solche Reparaturen müssen, dem BGH zufolge, nach den Vorgaben des Sachverständigen durchgeführt werden. Zwar dürfen Geschädigte auch altersentsprechende Gebrauchtteile einbauen, um Kosten zu sparen. Teile weglassen dürften sie aber nicht, weil ansonsten die Berechnungsgrundlage des Gutachtens unterlaufen werde.(VI ZR 387/14).(VI ZR 387/14)

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Adele Moser/SP-X am 20.08.2015, 16:41 Uhr veröffentlicht.