Walther Wuttke (vm) - 13. August 2015, 13:21 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Werkstatt darf Kunden-Öl ablehnen
Werkstätten sind nicht verpflichtet, das von Kunden mitgebrachte Motoröl für den Ölwechsel zu verwenden. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können sie den Auftrag ablehnen.
Werkstätten sind nicht verpflichtet, das von Kunden mitgebrachte Motoröl für den Ölwechsel zu verwenden. Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) widerspricht einem Beitrag der ARD-Sendung "Plusminus", in dem der Eindruck entstand, dass Werkstätten das vom Kunden mitgebrachte Öl akzeptieren müssen.
Die Rechtslage stellt sich nach Darstellung des ZDK-Rechtsexperten Ulrich Dilchert jedoch ganz anders dar: "Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen. Dazu gehört auch das Einfüllen des mitgebrachten Öls." Schließlich sei die Werkstatt verpflichtet, den Ölwechsel nach den Vorgaben des Automobilherstellers auszuführen. Wenn das Öl vom Hersteller nicht freigegeben ist, kann das die Garantie gefährden, sollte ein Motorschaden durch falsches Öl verursacht werden. Deshalb, so Dilchert, könne ein Kfz-Meisterbetrieb die Sachmängelhaftung für den mitgebrachten Schmierstoff nicht übernehmen.
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