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Hanne Lübbehüsen/SP-X - 11. August 2015, 10:46 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Ratgeber: Fahren bei Grün - Nur fahren, wenn es frei ist

Jeder kennt diese besonders ungeduldigen Autofahrer, die immer in die Kreuzung einfahren, obwohl absehbar ist, dass es sich dort gleich stauen wird. Was viele nicht wissen: Das kann sie ein Bußgeld kosten.

Im städtischen Berufsverkehr passiert es gerne mal: Bei Grün drängeln sich alle Autos in die Kreuzung, dort werden sie aber - beispielsweise von einem Linksabbieger, der den Gegenverkehr durchlassen muss - aufgehalten. Die Folge: Hat der Querverkehr Grün, blockieren die Fahrzeuge die Kreuzung. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann die Verkehrssünder auch ein Bußgeld oder eine Haftung für Unfallschäden kosten.

Denn grünes Licht an der Ampel heißt für den Autofahrer nicht automatisch freie Fahrt, warnt der ADAC. Laut StVO darf ein Autofahrer trotz Vorfahrt oder grüner Ampel in die Kreuzung oder Einmündung nicht sofort einfahren, wenn er dort erkennbar wegen des stockenden Verkehrs warten muss. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro und eine mögliche Mithaftung bei einem Unfall. Aber: Ist bei größeren Kreuzungen nicht absehbar, dass der Verkehr plötzlich stockt, ist ein ,,Hängenbleiben" in der Kreuzung unerwartet und somit straffrei.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 11.08.2015, 10:46 Uhr veröffentlicht.