Hanne Lübbehüsen/SP-X - 22. Juli 2015, 15:47 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Ratgeber: Verhalten bei einem Unfall mit einem Wolf - Wolf ist nicht gleich Reh
Übertriebene Angst vor freilebenden Wölfen ist in Deutschland zwar nicht angebracht, aber über die Besonderheiten bei einem Unfall mit diesem Wildtier sollten Autofahrer trotzdem informiert sein.
Denn umfasst der Versicherungsschutz nur jagdbares Wild - also etwa Reh oder Wildschwein -  geht der Autofahrer bei einem Wolfsunfall unter Umständen leer aus, warnt die Arag-Rechtschutzversicherung.
Zudem kann es kompliziert werden, wenn das Tier den Unfall überlebt und flüchtet: Hier gibt es keine Nachsuche durch einen Jäger, wie es bei einem Wildunfall die Regel wäre. Denn er darf das unter Umständen schwer verletzte, aber geschützte Tier ohnehin nicht töten. Die Rechtsexperten raten daher, sofort die Polizei zu alarmieren, die wiederum einen Wolfsbetreuer hinzuzieht, der das angefahrene Tier sucht. Wird es gefunden, muss das zuständige Umweltministerium oder Landesamt im Einzelfall entscheiden, ob das Tier getötet werden muss.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 22.07.2015, 15:47 Uhr veröffentlicht.
