Adele Moser/SP-X - 21. Juli 2015, 16:16 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Auslandsurlaub - Nie ohne Europäischen Unfallbericht
Groß kann der Ärger werden, wenn man im Urlaub in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Vor allem nach einem Crash im Ausland ist die richtige Vorgehensweise wichtig.
Grundsätzlich sollte man sich nach einem Verkehrsunfall im Urlaubsland zunächst ähnlich verhalten, wie zuhause. Also Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen. Auch Warnweste und Warndreieck gehören dazu. In vielen europäischen Ländern wie beispielsweise Bulgarien, Portugal, Italien oder Portugal ist das Tragen der Warnweste mittlerweile - wie auch bei uns - Pflicht. Wird man ohne erwischt, droht ein Bußgeld. Das kann unterschiedlich hoch ausfallen, wie die Huk-Coburg mitteilt. Mindestens 25 Euro werden verlangt, die Nichtbeachtung kann aber auch mit bis zu knapp 1.400 Euro ein großes Loch in die Urlaubskasse schlagen. Und Vorsicht: Nicht nur Auto-, sondern auch Motorradfahrer müssen mit einer Leuchtweste ausgestattet sein.
In einigen Staaten wie Polen oder Rumänien ist es außerdem Pflicht, die Polizei nach einem Unfall zu verständigen. Selbst, wenn diese dann nur Sachschäden aufnimmt. Ob mit oder ohne Hilfe der Polizei: Der Unfall sollte in jedem Fall protokoliert werden. Es müssen Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. Auch Fotos von der Unfallstelle sollten geschossen werden. Nur wenn diese Dinge beachtet werden hat man später Anspruch auf Entschädigung.
Es empfiehlt sich, auf jeden Fall den europäischen Unfallbericht im Handschuhfach mitzuführen. Diesen erhält man entweder bei seiner Kfz-Versicherung oder im Internet, es gibt ihn in einigen Ländern auch zweisprachig. Der Europäische Unfallbericht ist in vielen Ländern ein anerkanntes Formular zur Aufnahme von Verkehrsunfällen und wird von Behörden und Versicherungen als Beweismittel akzeptiert.
Sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel nationales Recht. So stehen beispielsweise Geschädigten nicht in allen europäischen Staaten Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten zu. Auf der sicheren Seite steht, wer vorher eine Auslands-Schadenschutzversicherung abgeschlossen hat.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Adele Moser/SP-X am 21.07.2015, 16:16 Uhr veröffentlicht.
