Hanne Lübbehüsen/SP-X - 16. Juli 2015, 12:05 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Ratgeber: Halten an der vorgezogenen Linie - Ist das schon ,,Fahren bei Rot"?
Wenn ein Schild auffordert: ,,Bei Rot hier halten', begeht man dann einen Rotlichtverstoß, wenn man nicht direkt davor anhält?
Denn bei dem Schild handelt es sich um ein Richtzeichen, das der Erleichterung des Verkehrsflusses dient und deshalb als Empfehlung gilt. Häufig ist das in engen Straßen der Fall, wo beispielsweise Linienbusse einbiegen und dafür Platz brauchen.
Allerdings kann das Missachten der vorgezogenen Haltlinie verkehrsrechtlich als Behinderung gelten: Dann nämlich, wenn dadurch das Einfahren des Querverkehrs unnötig erschwert oder verhindert wird. Im äußersten Fall könnte die Polizei einen Autofahrer wegen Außerachtlassens der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht mit 20 Euro Bußgeld verwarnen. Kommt es zu einem Unfall, besteht die Gefahr, dass dem Autofahrer eine gewisse Mitschuld angerechnet wird.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 16.07.2015, 12:05 Uhr veröffentlicht.
