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Holger Holzer/SP-X - 17. Juni 2015, 11:39 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Ratgeber: Versicherung beim Cabrio - Nur kurz geöffnet

Wer Cabrio fährt, will nicht bei jedem Parkstopp das Dach wieder hochklappen. Besser wäre das allerdings.

Ein geöffnetes Cabrio sollte nicht längere Zeit unbeobachtet geparkt werden. . Zwar ist kein Cabrio-Besitzer grundsätzlich dazu verpflichtet, sein Fahrzeug immer nur geschlossen abzustellen. Doch das gilt laut der HUK-Coburg Versicherung nur, wenn das Auto lediglich kurzzeitig nicht beaufsichtigt wird und das Risiko eines Diebstahls gering ist. Weil diese Formulierung interpretationsfähig ist und in der Praxis immer wieder zu Streit führen kann, raten Experten, vorsichtshalber immer das Verdeck zu schließen, wenn das Cabrio unbeaufsichtigt abgestellt wird. Andernfalls muss der Fahrer damit rechnen, dass die Versicherung versucht, die Entschädigungsleistungen bei einem Diebstahl zu kürzen.

Für den Diebstahl des kompletten Fahrzeugs, für Brandschäden sowie für die Folgen von Einbruchdiebstählen kommt die freiwillige Teilkaskoversicherung auf. Bei der reinen Zerstörung des Daches ist die Vollkaskoversicherung zuständig, da dieses Delikt unter ,,Vandalismus" fällt.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Holger Holzer/SP-X am 17.06.2015, 11:39 Uhr veröffentlicht.