Holger Holzer/SP-X - 2. Juni 2015, 12:15 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Autofahren im Sommer - Die richtige Kleiderordnung
Wer in seinem Auto keine Klimaanlage hat, muss im Sommer mit der Hitze umgehen. Doch nicht alles ist erlaubt - geschweige denn zu empfehlen.
Sich barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer zu setzen ist grundsätzlich erlaubt. Ein Bußgeld droht dabei nicht. Kommt es allerdings zu einem Unfall, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Im schlimmsten Fall kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Deswegen ist von nackten Füßen oder Sandalen abzuraten: Ohne feste Schuhe rutscht man leichter vom Pedal und kann so möglicherweise im entscheidenden Moment nicht kräftig genug bremsen. Wer beruflich im Auto unterwegs ist, muss sowieso festes Schuhwerk tragen.
Bei großer Hitze lediglich im Bikini oder in Badehose ins Auto zu steigen ist ebenfalls erlaubt - solange man zumindest leicht bekleidet bleibt. Verzichtet man jedoch komplett auf Stoff, wird es problematisch. Denn das kann unter Umständen als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten. Vorsicht ist auch bei zu dunklen oder knalligen Gläsern von Sonnenbrillen geboten. Diese können die Farben von Ampeln und Verkehrsschilder verfälschen, deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent betragen. Â
Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte, muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden dürfen. Die Windschutzscheibe und die vorderen Fenster müssen frei bleiben. Außerdem ist ein Verkleben der Scheiben nur mit zugelassener Folie erlaubt. Sollte die Sicht des Fahrers eingeschränkt sein, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Holger Holzer/SP-X am 02.06.2015, 12:15 Uhr veröffentlicht.
