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Holger Holzer/SP-X - 21. Mai 2015, 14:14 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Leser fragen - Experten antworten - Wann darf ich rechts überholen?

Auf der Straße fährt man möglichst weit rechts und überholt links. Letzteres ist aber nicht immer so.

Frage: Laut Straßenverkehrsordnung darf generell nur links überholt werden. Ich habe jedoch gehört, dass es davon Ausnahmen gibt. Welche sind das?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: Es gibt tatsächlich eine Reihe von Situationen, in denen es erlaubt ist, rechts schneller als links zu fahren. Vor allem innerorts, wenn die Fahrzeuge die Fahrbahn frei wählen dürfen. Das ist häufig der Fall, wenn mindestens zwei markierte Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung frei gegeben sind. Außerorts auf Landstraßen und Autobahnen gilt allerdings in der Regel strenges Rechtsfahrgebot, eine freie Wahl der Fahrspur existiert nicht.

Trotzdem ist auch dort das Überholen auf der rechten Spur nicht immer verboten. Wenn etwa der Fahrer auf der linken Spur abbremst, darf man ihn durchaus mit gleichbleibendem Tempo passieren. Ähnliches gilt auch bei Staus oder zähflüssigem Verkehr. Bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h ist es erlaubt, seinen linken Nebenmann rechts zu überholen - allerdings nur, wenn die Geschwindigkeitsdifferenz nicht mehr als 20 km/h beträgt. Darüber hinaus darf auch auf Beschleunigungsspuren und Verzögerungsstreifen von Autobahnen rechts schneller als links gefahren werden. Im letztgenannten Fall ist ein Beschleunigen jedoch verboten.

Wer in anderen als den genannten Situationen rechts überholt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Innerorts sieht der Gesetzgeber 30 Euro vor, außerorts sind es 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Hinzu kommt: Bei einem Unfall kann die Versicherung die vollständige Zahlung verweigern.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Holger Holzer/SP-X am 21.05.2015, 14:14 Uhr veröffentlicht.