Adele Moser/SP-X - 18. Mai 2015, 16:21 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Rechtliches zu Skateboardern, Inlineskatern und Segways - Wer wo rollen darf
Pünktlich zu den steigenden Temperaturen gesellen sich immer mehr Verkehrsteilnehmer auf Straßen und Wege. Doch welche Regeln gelten für die unterschiedlichen Gefährte wie beispielsweise Segways oder Skateboards?
Seit 2002 gelten Inlineskates in der rechtlichen Einordnung als ,,besondere Fortbewegungsmittel" (nach § 24 Abs. 1 StVO). Demnach gelten für sie die Regeln des Fußgängerverkehrs. Inlineskater müssen die Gehwege benutzen. Sie dürfen auch in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche - allerdings immer nur in Schrittgeschwindigkeit, so die Rechtsschutzversicherung DAS. Auf Radwege dürfen sie nicht ausweichen, es sei denn, diese sind durch ein Zusatzeichen mit Inlineskater-Symbol gekennzeichnet. Ansonsten dürfen sie die Straße nur benutzen, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist.
Bei Skateboards, den einachsigen Waveboards sowie den größeren Longboards ist die rechtliche Lage nicht eindeutig. Gelten die Bretter mit den vier oder zwei Rollen als ,,besondere Fortbewegungsmittel", dann gehören sie auf den Gehweg. Statt als Fortbewegungsmittel können Skateboards aber auch als Sportgeräte eingestuft werden. In diesem Fall dürfen ihre Besitzer die Boards nur auf Halfpipes oder anderen Sportflächen nutzen. Eindeutig rechtlich geregelt ist dies nicht. Was allerdings klar ist: Auf die Straße dürfen die Bretter nicht.
Besonders gerne für touristische Führungen durch Städte kommen Segways zum Einsatz. Diese einachsigen Elektroroller werden vom Gesetzgeber als ,,elektronische Mobilitätshilfe bezeichnet und sind erst seit 2009 bundesweit im Straßenverkehr zugelassen. Sie dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Radwegefurten fahren. Das gilt auch außerhalb von Ortschaften.
Auf Bürgersteige dürfen Segways nicht. Genauso verboten ist das Benutzen von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen. Führt eine Stadtführung durch Fußgängerzonen, müssen Segway-Fahrer ihre Geschwindigkeit anpassen und auch Fußgänger achten, die Vorrang haben. Weil die Fahrzeuge Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h erreichen, ist mindestens ein Mofaführerschein Voraussetzung. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen also nicht mit Segways fahren.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Adele Moser/SP-X am 18.05.2015, 16:21 Uhr veröffentlicht.
