Thomas Schneider (vm) - 19. März 2015, 10:57 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Endgültiges aus für Uber Pop in Deutschland?
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Der Mobilitätsanbieter Uber darf keine Fahrten mehr über seinen Dienst "Uber Pop" an private Fahrer ohne Taxi-Konzession vermitteln. Das hat jetzt das Frankfurter Landgericht klargestellt. Das Unternehmen verstoße gegen das Gesetz, da das Angebot in der jetzigen Form wettbewerbswidrig sei, so der Vorsitzende Richter Joachim Nickel. Die beiden anderen Uber-Dienste UberBlack und UberTaxi sind von dieser Entscheidung nicht betroffen, da diese mit lizenzierten Fahrern arbeiten.
Im vergangenen September noch konnte Uber eine einstweilige Verfügung gegen sich aus formalen Gründen kippen, das jetzt ausgesprochene Verbot könnte aber schon bald rechtskräftig sein. Dazu muss der Kläger Taxi Deutschland laut der Süddeutschen Zeitung eine Sicherheit über 400 000 Euro hinterlegen. Und das will der Verbund nach eigenen Angaben "unverzüglich" tun.
Uber hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Denn es geht um viel Geld, und Deutschland ist ein wichtiger Markt für das Unternehmen. Der Anbieter argumentiert, dass er kein Transportunternehmen sei, sondern ein Software-Unternehmen, und lediglich Fahrer und Mitfahrer zusammenbringe. Der Vertrag über die Personenbeförderung komme ausschließlich mit dem jeweiligen Fahrer zustande.
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