ALLRAD-NEWS

Hanne Lübbehüsen/SP-X - 20. Februar 2015, 11:24 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Ratgeber: Zu laute Musik im Auto - Lieber etwas runterregeln

Sie mag Musik nur, wenn sie laut ist - auch im Auto? Die Polizei dafür gar nicht. Und baut man einen Unfall, muss man möglicherweise haften.

Die Musik im Auto laut aufzudrehen kann für gute Laune sorgen. Allerdings nur, wenn sie nicht zu laut ist. Darf doch der Lärmpegel im Auto nur so laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder Martinhörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann, warnt der TÜV Rheinland.

Blockiert ein Musikfan beispielsweise nachweislich einen Einsatzwagen, kann die Polizei für eine solche Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängen - egal, ob die Musik aus der Anlage oder Kopfhören kommt. Bei einem Unfall, der auf die vorübergehende Taubheit des Autofahrers für Verkehrsgeräusche zurück zu führen ist, können Haftplicht- und Kaskoversicherung Regressansprüche geltend machen.

Die dröhnenden Bassbeats, die aus mancher wattstarker Musikanlage schallen, überschreiten auch die Toleranzgrenze von Passanten und anderen Autofahrern erheblich. Heißt es doch in §1 der Straßenverkehrsordnung sinngemäß, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und niemand geschädigt, gefährdet, behindert oder eben belästigt werden darf.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 20.02.2015, 11:24 Uhr veröffentlicht.