Hanne Lübbehüsen/SP-X - 20. Februar 2015, 11:24 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Ratgeber: Zu laute Musik im Auto - Lieber etwas runterregeln
Sie mag Musik nur, wenn sie laut ist - auch im Auto? Die Polizei dafür gar nicht. Und baut man einen Unfall, muss man möglicherweise haften.
Blockiert ein Musikfan beispielsweise nachweislich einen Einsatzwagen, kann die Polizei für eine solche Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängen - egal, ob die Musik aus der Anlage oder Kopfhören kommt. Bei einem Unfall, der auf die vorübergehende Taubheit des Autofahrers für Verkehrsgeräusche zurück zu führen ist, können Haftplicht- und Kaskoversicherung Regressansprüche geltend machen.
Die dröhnenden Bassbeats, die aus mancher wattstarker Musikanlage schallen, überschreiten auch die Toleranzgrenze von Passanten und anderen Autofahrern erheblich. Heißt es doch in §1 der Straßenverkehrsordnung sinngemäß, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und niemand geschädigt, gefährdet, behindert oder eben belästigt werden darf.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 20.02.2015, 11:24 Uhr veröffentlicht.
