Hanne Lübbehüsen/SP-X - 13. Februar 2015, 15:25 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Rechte und Pflichten bei Rückrufen der Autohersteller - Ärgerliche Aktionen
Die Rückrufwelle sorgt auch in Deutschland für Negativrekorde. Wird man angeschrieben ist der Werkstatt-Termin zwar lästig, aber zwingend notwendig.
Die Autohersteller sind rechtlich seit vielen Jahren dazu verpflichtet, Fahrzeuge zurückzurufen, wenn sie von einem schwerwiegenden Mangel an ihren Fahrzeugen erfahren. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verlangt, den Fehler zu beheben. In bestimmten Fällen wird der Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt überwacht, über das KBA kommt der Hersteller auch an die Halteradressen der betroffenen Fahrzeuge.
Auch wenn es lästig ist: ,,Wenn das eigene Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist, sollten Sie die Informationen im Interesse der eigenen Sicherheit ernstnehmen, und möglichst bald dem Aufruf des Herstellers folgen", sagt Carsten Reinkemeyer vom Allianz Zentrum für Technik.
Ein solches Vorgehen liegt eigentlich schon im Eigeninteresse auf der Hand, doch es gibt noch weitere Gründe, einen Termin mit der Werkstatt zu vereinbaren: Denn wer dem Aufruf zu einem sicherheitsrelevanten Rückruf nicht folgt, riskiert, dass sein Fahrzeug von Kraftfahrt-Bundesamt stillgelegt wird, so Reinkemeyer. Das sei 2013 immerhin rund 9.000 Mal vorgekommen.
Zudem kann ein nicht beachteter Rückruf finanzielle Auswirkungen haben. Bei einem späteren Weiterverkauf müssten Autobesitzer nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins darauf hinweisen, dass sie einer solchen Aufforderung des Herstellers nicht nachgekommen sind. Dann aber kann der Wert des Gebrauchtwagens sinken.
Auch wenn die Reparatur länger dauert, muss das Autohaus in der Regel keinen Ersatzwagen stellen. Möglicherweise Schadenersatz-Ansprüche stellen kann der Autofahrer höchstens, wenn er wegen eines vom Hersteller verschuldeten Mangels einen Unfall baut. In den USA haben diverse Kunden Autobauer GM verklagt, weil Menschen aufgrund eines verschwiegenen Defekts zu Tode gekommen sind.
Nicht immer bemerkt der Autofahrer übrigens etwas von einem ,,Rückruf": Nicht schwerwiegende, euphemistisch oft als ,,Produktoptimierungen" bezeichnete Mängel lassen die Hersteller auch im Rahmen der Inspektion kostenlos von ihren Vertragswerkstätten beheben.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 13.02.2015, 15:25 Uhr veröffentlicht.
