Hanne Lübbehüsen/SP-X - 6. Februar 2015, 12:05 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Haftung nach Unfall auf dem Standstreifen - Besser in der Spur bleiben
Lkw-Fahrer fahren gern mal über die Standstreifen-Markierung. Das ist ein grober Fahrfehler, entschied ein Gericht, bei einem Unfall muss der Fahrer haften.
Im konkreten Fall hatte der Autofahrer seinen Wagen komplett auf dem Standstreifen abgestellt, ein Lkw war hineingefahren. Der Pkw-Fahrer hatte zwar weder Warnblinker gesetzt noch Warndreieck aufgestellt - sein Fahrzeug also ungesichert abgestellt. Aber weil der vorbeifahrende Lkw-Fahrer 70 bis 95 Zentimeter über die Autobahnbegrenzung auf den Standstreifen fuhr, habe er einen Fahrfehler begangen. Dieser wiege so schwer, dass die Haftung des Beklagten zurücktrete, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. (Az: 1 U 2572/13)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 06.02.2015, 12:05 Uhr veröffentlicht.
