Hanne Lübbehüsen/SP-X - 3. Februar 2015, 14:10 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Ratgeber: Verhalten am Unfallort - Schon kleine Maßnahmen helfen
Wie hätten die potenziellen Ersthelfer, die am letzten Wochenende an einer Unfallstelle einfach vorbeigefahren sind, richtig reagieren können? Die wichtigsten Fakten.
Das Wichtigste ist laut ADAC, die Unfallstelle abzusichern und schnellstmöglich einen Notruf unter der 112 abzusetzen. Fährt man also als Ersthelfer auf einen Unfall zu, stellt man das eigene Fahrzeug in sicherer Entfernung zur Unfallstelle ab und schaltet die Warnblinkanlage ein. Dann zieht man die Warnweste über und steigt vorsichtig aus. Das Warndreieck schon einmal aufklappen und möglichst hinter der Leitplanke oder am äußersten Straßenrand dem Verkehr entgegen gehen. Kommt ein Auto entgegen, den Fahrer per Handzeichen auffordern, langsam zu fahren.
Damit nicht noch mehr passiert, stellt man das Warndreieck gut sichtbar auf: Auf der Landstraße mindestens 100 Meter, auf Autobahnen 150 Meter entfernt vom Unfallort. Dabei die Sichtbarkeit der Unfallstelle zum Beispiel aufgrund von Kurven oder Bergkuppen berücksichtigen. Vor allem aber: Die Autobahn selbst niemals zu Fuß überqueren, das kann gefährlich werden.
Beim Notruf sollte der Rettungsleitstelle möglichst folgende Angaben gemacht werden - im Erste-Hilfe-Kurs lernt man sie als die fünf ,,Ws": Wo? Möglichste genaue Angaben, bei Autobahnen beispielsweise Fahrtrichtung und die zuletzt bemerkte Anschlussstelle. Was? Hat sich ein Auto überschlagen? Sind mehrere Pkw ineinander gefahren? Hat ein Lkw das Stauende übersehen? Wie viele Verletzte? Kann man das nicht feststellen, weil beispielsweise der Unfall auf der linken Autobahnspur stattgefunden hat, genügt die Angabe der beteiligten Fahrzeuge. Welche Verletzungen? Auch wenn keine Beurteilung möglich ist, gilt es, schnellstmöglich den Notruf abzusetzen. Warten auf Rückfragen. Erst auflegen, wenn die Rettungsleitstelle den Anruf beendet hat. Wenn man Name und Rufnummer hinterlässt, kann die Leitstelle erneut Kontakt aufnehmen, falls die Rettungskräfte die Unfallstelle beispielsweise nicht finden.
Erst danach sollte man Erste Hilfe leisten, und auch nur, wenn der Eigenschutz gewährleistet ist. Dabei muss man keine großen Maßnahmen ergreifen. So kann man den Verletzen beispielsweise Zuspruch und den Hinweis geben, dass Rettungskräfte bereits unterwegs sind. Auch den Verunfallten bei Kälte mit einer Rettungsdecke zu umhüllen oder Blutungen mit einem provisorischen Verband zu stillen, gehört zu den Maßnahmen, die ein Laie vornehmen kann. Wird der Unfallbeteiligte bewusstlos, kann man ihn in die stabile Seitenlage bringen. Auf unnötige Umlagerung bzw. Bewegung der Verletzten sollte man verzichten, nötig kann die Umlagerung aber zum Beispiel sein, wenn er in einer Gefahrenzone liegt.
Sich darauf zu verlassen, dass schon jemand anderes helfen wird, ist fatal. Im Gegensatz zur strafbaren unterlassenen Hilfeleistung ist eine ,,falsche" Hilfeleistung laut ADAC eine rechtliche Grauzone, die aber - selbst wenn sie vor Gericht kommen sollte - üblicherweise nicht belangt wird.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 03.02.2015, 14:10 Uhr veröffentlicht.
