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Holger Holzer/SP-X - 23. Januar 2015, 13:01 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Promillegrenze für Radler - Bußgeld bei Trunkenheit am Lenker

Alkoholisierte Radfahrer müssen nur selten ein Bußgeld fürchten. Verkehrsexperten wollen das künftig ändern.

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss soll künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das zumindest wollen nun der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und mehrere Automobilclubs auf dem Verkehrssicherheitstag in Goslar vorschlagen. In der Vergangenheit fanden die dort geäußerten Forderungen häufig Gehör bei der Politik.

Geplant ist eine 1,1-Promille-Grenze, ab der Radfahrer zumindest mit einem Bußgeld rechnen müssten. Aktuelle gibt es einen solchen Grenzwert für Radler - anders als etwa für Autofahrer - nicht. Erst ab 1,6 Promille drohen betrunkenen Radfahrern Konsequenzen. Dann nämlich verlieren sie ihren Autoführerschein.

Der DVR will mit der Regelung die Verkehrssicherheit erhöhen. Mehr als 84 Prozent der alkoholisiert an Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligten Radfahrer weisen laut dem Verband Blutalkoholwerte von 1,1 bis 3,0 Promille und mehr auf. Bei fast jedem vierten Alkoholunfall sei ein Fahrradfahrer der Hauptverursacher.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Holger Holzer/SP-X am 23.01.2015, 13:01 Uhr veröffentlicht.