Hanne Lübbehüsen/SP-X - 23. Januar 2015, 12:28 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Lkw-Fahrer muss Abstand der Fahrbahnmarkierungen nicht kennen - Was ein Fahrer nicht wissen m
Ein Strich der Fahrbahnmarkierung auf der Autobahn ist sechs Meter lang, der Zwischenraum zwischen zwei Strichen beträgt zwölf Meter. Hätten Sie das gewusst? Müssen Sie auch nicht.
Das OLG verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht. Das hatte zuvor festgestellt, dass der Trucker den erforderlichen Mindestabstand von 50 Metern nicht eingehalten hatte, deshalb sollte er ein Bußgeld von 80 Euro zahlen. Das Gericht begründete sein Urteil unter anderem damit, dass der Fahrer hätte erkennen können und müssen, dass er zu dicht aufgefahren war. Es war davon ausgegangen, dass jeder Fahrer wissen muss, wie lange die Fahrbahnmarkierungen (sechs Meter) und die dazwischen liegenden Räume (zwölf Meter) bei einem unterbrochenen Mittelstrich einer Autobahnfahrbahn sind.
Die Länge der Fahrbahnmarkierungen sowie der Abstand zwischen ihnen seien dem durchschnittlichen Kraftfahrer nicht bekannt, widersprach das OLG. In seinem Urteil wies der Senat allerdings bereits darauf hin, dass das Amtsgericht im weiteren Verfahren erneut zu einer Verurteilung kommen kann. (2 Ss(Owi) 322/14)
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