Holger Holzer/SP-X - 21. Januar 2015, 12:45 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Notorischer Falschparker - Zweifel an Fahreignung berechtigt
Falschparken gilt vielen Autofahrern als Kavaliersdelikt. Wer es ständig tut, muss trotzdem um seinen Führerschein fürchten.
Die Richter lehnten damit den Antrag eines Parksünders ab, der gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis geklagt hatte. Der auch wegen anderer Verkehrsvergehen auffällig gewordene Mann war wegen mindestens 161 Park-Verstößen innerhalb von sechs Jahren von den Behörden zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert worden. Als er die gesetzte Frist verstreichen ließ, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Gericht betonte, dass Bedenken gegen die Fahreignung ausnahmsweise auch durch die langjährige und hartnäckige Begehung von reinen Ordnungswidrigkeiten entstehen können. Zumindest dann, wenn sich in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen in das Verkehrszentralregister eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbare. (VGH Baden-Württemberg, Az.: 10 S 1883/14)
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