ALLRAD-NEWS

Holger Holzer/SP-X - 8. Januar 2015, 15:58 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Recht: Schäden durch Autobrand - Am Haken endet die Betriebsgefahr

Geht ein Auto nach einem technischen Defekt in Flammen auf und beschädigt andere Fahrzeuge, haftet der Halter. Es sei denn, ein Abschleppunternehmer hat den Havaristen bereits verladen.

Werden bei einem Autobrand Dritte geschädigt, haftet in der Regel der Halter. Das gilt aber nicht, wenn das Feuer erst auf einem Abschleppwagen ausbricht, wie nun das Oberlandesgericht Karlsruhe festgestellt hat.

In dem verhandelten Fall war ein Pkw auf der Ladefläche eines Abschleppwagens in Brand geraten und hatte diesen dabei beschädigt. Der Abschleppunternehmer verlangte daraufhin unter Verweis auf die sogenannte allgemeine Betriebsgefahr eines Autos den Schaden vom Fahrzeughalter ersetzt. Dieser weigerte sich allerdings.

Zu Recht, wie die Richter entschieden. Von einem abgeschleppten und vollständig aufgeladenen Fahrzeug gehe keine Betriebsgefahr mehr aus, heißt es laut dem Deutschen Anwaltverein im Urteil. Das Abschleppfahrzeug und das darauf befindliche Auto bildeten eine Einheit, auf die der Autofahrer keinen Einfluss mehr habe. Daher müsse er auch nicht haften. (Az.: 13 U 15/14)

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Holger Holzer/SP-X am 08.01.2015, 15:58 Uhr veröffentlicht.