Adele Moser/SP-X - 7. Januar 2015, 16:15 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Schicksalsschläge entschuldigen keinen Drogenkonsum - Keine Gnade für regelmäßige Kiffer
Drogen am Steuer sind tabu. Wer regelmäßig berauschende Substanzen wie Cannabis konsumiert und trotzdem Auto fährt, muss mit Strafe rechnen. Auch wenn er sich in einer persönlich schwierigen Situation befindet.
Geklagt hatte ein Mann, der unter dem Einfluss von Cannabis in eine Verkehrskontrolle geraten ist. Seine Blutwerte sprachen für einen gelegentlichen Cannabiskonsum. Er begründete das Ergebnis mit Schlafmangel und bekräftigte, nur einmal konsumiert zu haben. Als Begründung nannte er persönliche Schicksalsschläge, da er um seinen verstorbenen Vater trauere und seine Freundin ihn zudem verlassen habe.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte jedoch keine Zweifel am medizinischen Gutachten und sah es als erwiesen an, dass der Fahrer nicht nur einmal berauschende Substanzen eingenommen habe. Deshalb könne er sich auch nicht auf eine Ausnahme wegen Schicksalsschlägen berufen, erklärt die Deutsche Anwalthotline das Urteil. Nach Ansicht des Gerichts sei der Fahrer ein Sicherheitsrisiko für den Straßenverkehr und habe somit zu Recht seinen Führerschein verloren. (Az. 9 K 2633/14)
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