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Adele Moser/SP-X - 7. Januar 2015, 16:15 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Recht: Schicksalsschläge entschuldigen keinen Drogenkonsum - Keine Gnade für regelmäßige Kiffer

Drogen am Steuer sind tabu. Wer regelmäßig berauschende Substanzen wie Cannabis konsumiert und trotzdem Auto fährt, muss mit Strafe rechnen. Auch wenn er sich in einer persönlich schwierigen Situation befindet.

Unter Drogeneinfluss stehende Autofahrer verlieren ihren Führerschein und können sich auch nicht mit aktuellen Schicksalsschlägen herausreden. Jedenfalls dann nicht, wenn ihnen regelmäßiger Konsum nachgewiesen wird. Die Fahrerlaubnis ist damit zu Recht verloren, entschied das Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen.

Geklagt hatte ein Mann, der unter dem Einfluss von Cannabis in eine Verkehrskontrolle geraten ist. Seine Blutwerte sprachen für einen gelegentlichen Cannabiskonsum. Er begründete das Ergebnis mit Schlafmangel und bekräftigte, nur einmal konsumiert zu haben. Als Begründung nannte er persönliche Schicksalsschläge, da er um seinen verstorbenen Vater trauere und seine Freundin ihn zudem verlassen habe.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte jedoch keine Zweifel am medizinischen Gutachten und sah es als erwiesen an, dass der Fahrer nicht nur einmal berauschende Substanzen eingenommen habe. Deshalb könne er sich auch nicht auf eine Ausnahme wegen Schicksalsschlägen berufen, erklärt die Deutsche Anwalthotline das Urteil. Nach Ansicht des Gerichts sei der Fahrer ein Sicherheitsrisiko für den Straßenverkehr und habe somit zu Recht seinen Führerschein verloren. (Az. 9 K 2633/14)

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Adele Moser/SP-X am 07.01.2015, 16:15 Uhr veröffentlicht.