Hanne Lübbehüsen/SP-X - 21. Dezember 2014, 10:36 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Kleintier-Unfall - Für Eichhörnchen besser nicht bremsen
Ich bremse auch für Tiere? Tierfreunden mag es nicht gefallen, aber die Rechtsprechung differenziert hier.
Hier ereignete sich der Unfall, weil die vorausfahrende Autofahrerin für ein Eichhörnchen gebremst hatte, obwohl dies - nach Ansicht der Richter - nicht unbedingt notwendig war. Der Hintermann musste 75 Prozent des Schadens tragen.Mit einem plötzlichen scharfen Bremsen des Vorausfahrenden müsse ein Autofahrer grundsätzlich immer rechnen. Die Frau müsse aber zu 25 Prozent haften. Sie habe nur wegen eines Kleintiers gebremst, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Ohne das Bremsen wäre es nicht zu dem Unfall gekommen. (AZ: 331 C 16026/13)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 21.12.2014, 10:36 Uhr veröffentlicht.
