Hanne Lübbehüsen/SP-X - 10. Dezember 2014, 09:34 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Farbabweichung bei Neuwagen - Keine rechtliche Grauzone
Auch wenn für manchen alle grauen Autos gleich aussehen mögen. Wer ein bestimmtes Grau bestellt hat, darf auch darauf bestehen.
Bestellt war ein Fahrzeug in der Farbe Track-Grau-Metallic, ausgeliefert wurde das Auto in (etwas hellerem) Pirineos-Grau. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autohauses gab es eine Klausel, dass Abweichungen im Farbton vorbehalten bleiben sollten, wenn die Änderung nicht erheblich und für den Käufer zumutbar sei.
Diesen Passus bewertete das Gericht als unwirksam. Zudem urteilten die Richter, dass die unterschiedliche Farbe für den Käufer nicht zumutbar sei. Bei einem Neuwagenkauf handle es sich um ein wirtschaftlich bedeutendes Geschäft, bei dem der Käufer üblicherweise eine bestimmte, individualisierte Farbwahl getroffen habe und nur deswegen bereit sei den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Das Autohaus habe es in der Hand gehabt, vor Abschluss des Kaufvertrags die Verfügbarkeit des konkret bestellten Fahrzeugs zu prüfen. (Az. 1 S 66/14)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 10.12.2014, 09:34 Uhr veröffentlicht.
