Hanne Lübbehüsen/SP-X - 9. Dezember 2014, 13:54 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Entfernen vom Unfallort - Erst behandeln, dann melden
Bei einem Unfall darf der Verursacher nicht einfach verschwinden. Manchmal gibt es aber Wichtigeres.
Der Autofahrer war von der Vorinstanz wegen Fahrerflucht verurteilt worden. Er hatte einen schweren Verkehrsunfall verursacht und wurde auch selbst verletzt. Anschließend ließ er sich von einem Bekannten, der zufällig vorbei fuhr, in die Klinik fahren und rief erst 40 Minuten später bei der Polizei an, um sich als Verursacher zu erkennen zu geben. Der BGH kassierte die Verurteilung, da das Landgericht nicht ausreichend prüfte, ob der Beklagte sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hatte. Der Unfallverursacher hat zwar die Pflicht, dem Geschädigten zu ermöglichen, seinen Personalien festzustellen. ,,Schwere Verletzungen darf er dennoch umgehend behandeln lassen", so Rechtanwältin Jetta Kasper von der Deutschen Anwalthotline. (Az. 4 StR 259/14)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 09.12.2014, 13:54 Uhr veröffentlicht.
