Hanne Lübbehüsen/SP-X - 3. Dezember 2014, 16:55 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Schilder mit zeitlichen Einschränkungen - Samstag ist ein Werktag
Vorsicht beim Weihnachtsshopping: Ein Werktags-Parkverbot gilt auch am Samstag. Zu dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen.
Häufig wird der ,,Werktag" mit dem ,,Arbeitstag" verwechselt. Da die meisten Menschen heute von Montag bis Freitag arbeiten, gehen sie davon aus, dass der für sie arbeitsfreie Samstag kein Werktag ist. ,,Dass der Samstag fast immer zu den Werktagen zählt, wird immer wieder von Gerichten bestätigt", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Der Begriff sei in Abgrenzung zu ,,Sonn- und Feiertag" zu verstehen. Gilt eine Regelung nur in der Woche, gibt es noch die Zusatzbezeichung ,,Mo. - Fr.". Das gilt natürlich nicht nur für Parkhinweise, sondern auch Geschwindigkeits- oder Durchfahrtsbeschränkungen.
Eine der wenigen Ausnahmen findet sich im Mietrecht: Die Miete muss laut BGB spätestens zum ,,dritten Werktag des Monats" entrichtet werden. Dabei werden laut BGH Samstage ausdrücklich nicht mitgezählt, da Mieten in der Regel per Banküberweisung bezahlt werden und Banken nur von Montag bis Freitag arbeiten.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 03.12.2014, 16:55 Uhr veröffentlicht.
