Hanne Lübbehüsen/SP-X - 3. Dezember 2014, 15:41 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Mobiltelefon am Steuer - Handy an den Beifahrer weitergeben
Es sind die juristischen Feinheiten, bei denen man manchmal Kopfschütteln muss. In einem aktuellen Fall bewahren sie eine Autofahrerin vor einer Geldbuße wegen unerlaubter Handynutzung.
Grund war, dass die Frau ,,keinen eigenen Kommunikationsweg vorbereitet" hatte. Telefoniert hatte sie sowieso nicht, sondern nur das läutende Telefon während der Autofahrt in ihrer Handtasche gesucht. Als sie es gefunden hatte, reichte sie es an ihren Sohn auf dem Beifahrersitz weiter, der das Gespräch annahm.
,,Vor- und Nachbereitungshandlungen" fallen zwar unter die Benutzung eines Handys am Steuer, heißt es in der Gerichtsmitteilung. So gilt zum Beispiel das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs als Nutzung des Handys. Die bloße Ortsveränderung des Mobiltelefons sei aber vom Tatbestand nicht mehr gedeckt. Der Argumentation, dass das Aufnehmen des klingelnden Geräts normalerweise der erste Schritt zur Kommunikation sei, sind die Richter nicht gefolgt. Sie waren davon ausgegangen, dass die Fahrerin ihr Mobiltelefon weiter gegeben hat, ohne vorher das Display abzulesen. So habe sie keine Funktionsmöglichkeit des Telefons genutzt. (Az: III-1 RBs 284/14)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 03.12.2014, 15:41 Uhr veröffentlicht.
