Hanne Lübbehüsen/SP-X - 26. November 2014, 09:11 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Rechtswidrige Geschwindigkeitsbegrenzung - Zu Unrecht Tempo 80
Ein Tempolimit auf der Autobahn muss eine rechtliche Grundlage haben. Ohne sind Geschwindigkeitsbegrenzungen gerichtlich anfechtbar.
Die Brücke war im Jahr 2013 fertig saniert, das Tempolimit stehen geblieben. Mit dem Ende der Sanierungsarbeiten sei der Grund für die angeordneten 80 km/h entfallen, so die Richter. Eventuelle geplante weitere Sanierungsarbeiten rechtfertigten keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Vorgriff. Blitzer hatten die Einhaltung des Tempolimits dort überprüft, geklagt hatte ein Autofahrer, der erwischt worden war. (AZ: 6 K 2251/13).
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 26.11.2014, 09:11 Uhr veröffentlicht.
