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Hanne Lübbehüsen/SP-X - 26. November 2014, 09:11 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Recht: Rechtswidrige Geschwindigkeitsbegrenzung - Zu Unrecht Tempo 80

Ein Tempolimit auf der Autobahn muss eine rechtliche Grundlage haben. Ohne sind Geschwindigkeitsbegrenzungen gerichtlich anfechtbar.

Ein Tempolimit aufgrund einer Brückensanierung muss nach Abschluss der Arbeiten aufgehoben werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h auf einer Rheinbrücke beendet.

Die Brücke war im Jahr 2013 fertig saniert, das Tempolimit stehen geblieben. Mit dem Ende der Sanierungsarbeiten sei der Grund für die angeordneten 80 km/h entfallen, so die Richter. Eventuelle geplante weitere Sanierungsarbeiten rechtfertigten keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Vorgriff. Blitzer hatten die Einhaltung des Tempolimits dort überprüft, geklagt hatte ein Autofahrer, der erwischt worden war. (AZ: 6 K 2251/13).

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 26.11.2014, 09:11 Uhr veröffentlicht.