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Holger Holzer/SP-X - 25. November 2014, 12:51 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Recht: Fahrtenbuch für Motorradfahrer - Die Strafe muss nicht auf den Fuß folgen

Die Verzögerungstaktik ist ein beliebtes Mittel, Strafen für Verkehrssünden zu umgehen. Das klappt aber nicht immer.

Auch über ein Jahr nach einem Verkehrsverstoß kann noch eine Fahrtenbuch-Auflage verhängt werden. Eine derartig verzögerte Anordnung ist nicht automatisch unverhältnismäßig, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nun geurteilt hat.

Maßgelblich ist dabei die Dauer der Ermittlungen, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet. Hierbei können auch die aktuelle Geschäftsbelastung der zuständigen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters berücksichtigt werden. In dem konkret verhandelten Fall ging es um einen Motorradfahrer, der im Juni 2010 mit stark überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden war. Der Halter erklärte daraufhin, nicht zu wissen, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt bewegt habe. Die weiteren Ermittlungen verliefen im Sande und wurden mehr als ein Jahr später, im September 2011 eingestellt. Im Oktober erging die Fahrtenbuch-Auflage, gegen die der Halter erfolglos klagte. (Az.: 12 LB 76/14)

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Holger Holzer/SP-X am 25.11.2014, 12:51 Uhr veröffentlicht.