Holger Holzer/SP-X - 19. November 2014, 11:20 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Fahrt unter Alkoholeinfluss - Gefängnis trotz weißer Weste
Fahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt. Auch zuvor unbescholtene Autofahrer können dafür streng zur Verantwortung gezogen werden.
Der Mann hatte mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,0 Promille auf einer Landstraße einen Radfahrer angefahren, der kurz nach der Kollision verstarb. Die Richter verurteilten den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einem Jahr und neun Monaten Haft.
Die mildernden Umstände - der Fahrer war vorher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich belangt worden - traten dabei hinter die herausragend schweren Folgen der Tat für die Familie des Getöteten zurück. Er war verheiratet und Vater von drei Kindern. Hinzu kam die absolute Fahruntüchtigkeit und eine aggressive Fahrweise kurz vor dem Unfall. Darüber habe der Mann Alternativen zur Alkoholfahrt nicht genutzt, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus dem Urteil zitiert. Unter anderem habe die Möglichkeit bestanden, sich abholen zu lassen. (Az.: 3 RVs 55/14)
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