Holger Holzer/SP-X - 17. November 2014, 16:21 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Kreuzen von Radwegen - Autofahrer muss auf zweirädrige Falschfahrer achten
Wer beim Abbiegen mit dem Auto einen Radweg kreuzt, sollte besonders vorsichtig sein. Zweiräder kommen nicht immer aus der Richtung, aus der man sie erwartet.
In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin beim Rechtsabbiegen einen Fahrradfahrer überfahren, der entgegen der Regelung den Radweg auf der linken Fahrbahnseite genutzt hatte. Bei der Kollision kam der Radfahrer zu Tode. Die Erben verlangten daraufhin von der Autofahrerin, alle aus dem Unfall resultierenden Schäden zu ersetzen. Sie verweigerte das mit dem Hinweis auf eine Mitschuld des Radlers.
Das Gericht entschied im Sinne der Erben. Da die Autofahrerin den Radweg kreuzte, habe sie auch dann auf den Radfahrer Rücksicht zu nehmen, wenn dieser in falscher Richtung unterwegs ist. Die Regelung über die Benutzung linker Radwege schütze lediglich den Gegenverkehr, nicht den Einbiege- und Querverkehr, erläutert die Deutsche Anwaltshotline das Urteil. Die Autofahrerin hatte daher keine Vorfahrt. (Az.: 4 U 406/12)
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