Hanne Lübbehüsen/SP-X - 13. November 2014, 10:33 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Ratgeber: Verhalten am Zebrastreifen - Fußgänger darf Vorrang nicht erzwingen
Der Zebrastreifen soll eine sichere Zone für Fußgänger sein - auf den Verkehr achten müssen diese aber trotzdem. Radfahrer sind auf dem Überweg hingegen nur in einem speziellen Fall besonders geschützt.
Kraftfahrer haben Personen, die erkennbar einen Zebrastreifen überqueren wollen, ,,Vorfahrt" zu gewähren, schreibt § 26 StvO vor. Der Fahrer muss also besonders aufmerksam und langsam an den Fußgängerüberweg heranfahren, so dass er jederzeit früh genug bremsen kann. Ignoriert er das, drohen ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 80 Euro. Dieselbe Straße droht auch Verkehrssündern, die im Bereich eines Zebrastreifens überholen.
Der Gesetzgeber verschafft schwächeren Verkehrsteilnehmern mit dieser Regelung mehr Sicherheit beim Überqueren der Straße. Das dürfen Fußgänger aber nicht ausnutzen: Wer sein Vorrecht erzwingen will, kann bei einem Unfall eine Mitschuld bekommen (OLG Celle, Az. 14 U 14/13). Fußgänger haben sich umsichtig und situationsgerecht zu verhalten und dürfen nicht einfach losmarschieren. Wer die Fahrbahn betritt, ohne auf Autos zu achten, verhält sich falsch. Radfahrer haben übrigens keine Vorrechte auf Zebrastreifen, kommt es zu einem Unfall tragen sie Mitschuld. Nur wenn sie absteigen und schieben gelten sie als Fußgänger.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 13.11.2014, 10:33 Uhr veröffentlicht.
