Holger Holzer/SP-X - 12. November 2014, 11:20 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Betriebsgefahr von Fahrzeugen - Keine Gefährdungshaftung für E-Rollstuhlfahrer
Auch ohne eigene Schuld kann der Fahrer eines motorisierten Fahrzeugs bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden. Diese Mithaftung aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr gilt aber nicht für Insassen eines elektrischen Rollstuhls.
Geklagt hatte ein Fußgänger, der in einer Fußgängerzone nach dem Zusammenstoß mit einem elektrisch angetriebenen Rollstuhl gestürzt war. Er verlangte die Übernahme der Behandlungskosten von 12.000 Euro, da der Rollstuhlfahrer zu dicht an ihn herangefahren sei.
Vor Gericht konnte der Geschädigte allerdings ein Verschulden des Rollstuhlfahrers nicht zweifelsfrei nachweisen. Auch eine Haftung aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr, wie sie etwa für Autos und Motorräder gilt, schlossen die Richter aus. Diese greift nur bei Fahrzeugen, die schneller als 20 km/h fahren können. Der Rollstuhl jedoch hatte eine Höchstgeschwindigkeit von lediglich 6 km/h. (Az.: 11 U 88/13)
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