Hanne Lübbehüsen/SP-X - 10. November 2014, 16:14 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Was zählt als Wegeunfall? - Bremsen kann Abweichung vom Arbeitsweg sein
Was als Wegeunfall anerkannt wird, müssen immer wieder Gerichte entscheiden. In einem aktuellen Fall begründete bereits das Abbremsen eine Ablehnung der Anerkennung.
Die versicherte Autofahrerin wollte auf dem Weg zur Arbeit noch tanken. Sie blinkte, um links auf die Tankstelle abzubiegen, bremste und hielt an. Noch bevor sie abbiegen konnte, fuhr ihr Hintermann auf, die Autofahrerin wurde verletzt.
Die Berufsgenossenschaft wollte den Schaden nicht als Arbeitsunfall anerkennen und klagte. Das LSG gab der Assekuranz recht: Der Unfall sei keiner versicherten Tätigkeit zuzuordnen. Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass eine dem Betrieb zuzuordnende versicherte Tätigkeit vorliegt. Nur der unmittelbare Weg zum und vom Ort der Tätigkeit ist somit vom Versicherungsschutz umfasst. Das Tanken dagegen ist eigenwirtschaftlich. Das Abweichen vom normalen Arbeitsweg habe schon mit dem Abbremsen begonnen, erklären Rechtsexperten von der ARAG-Versicherung das Urteil. (AZ: L 2 U 42/12)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 10.11.2014, 16:14 Uhr veröffentlicht.
