Thomas Schneider (vm) - 7. November 2014, 13:20 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Gnade für alkoholkranke Berufskraftfahrer
Arbeitgeber dürfen einem alkoholkranken Berufskraftfahrer nicht kündigen, wenn dieser einer Therapie zustimmt.
Diese Kündigung erklärte daraufhin das zuständige Arbeitsgericht wegen der Schwere der Pflichtverletzung für rechtmäßig. Sie sei auch ohne Ausspruch einer Abmahnung sozial gerechtfertigt. Die Alkoholerkrankung könne den Arbeitnehmer nicht entlasten. Dem aber widersprachen die Landesrichter. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei dann nur möglich, wenn anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit seinen arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht nachkommen kann. Das aber sei nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Kündigung ernsthaft zu einer Alkoholtherapie bereit war. Bei einer bestehenden Therapiebereitschaft könne von dem Arbeitgeber in der Regel erwartet werden, das Fehlverhalten abzumahnen und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Thomas Schneider (vm) am 07.11.2014, 13:20 Uhr veröffentlicht.
