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Thomas Schneider (vm) - 28. Oktober 2014, 11:08 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Im Parkhaus auf Warnhinweise achten

Beschädigt ein Autofahrer sein Fahrzeug in einem Parkhaus an einer markierten Gefahrenstelle, muss er die Reparaturkosten selbst tragen.

Beschädigt ein Autofahrer sein Fahrzeug in einem Parkhaus an einer markierten Gefahrenstelle, muss er die Reparaturkosten selbst tragen. So hat das Amtsgericht Hannover jetzt im Falle einer Jaguar-Fahrerin entschieden, die eine Metallschiene übersehen und dabei ihr Fahrzeug beschädigt hat (Az. 438 C 1632/14). Diese war durch ein rot-weißes Klebeband am darüberliegenden Lüftungsschacht gekennzeichnet.

Die Frau achtete laut der Deutschen Anwaltshotline beim rückwärts Einparken lediglich auf den Bildschirm der Rückfahrkamera im Auto, auf dem kein Hindernis zu sehen war. Dennoch stieß sie mit der Kofferraumkante auf eine etwa fünf Zentimeter breite Metallschiene und verursachte damit einen Schaden in Höhe von rund 2 000 Euro.

Daraufhin forderte sie von dem Betreiber Schadensersatz. Denn die rot-weiße Markierung war nicht am Metallteil selbst, sondern am Lüftungsschacht angebracht, von dem das Metallteil herausragte. Dem aber widersprachen die Hannoveraner Richter. Die vorhandene Markierung reiche hier aus. Eine zusätzliche Kennzeichnung an der Metallschiene müsse der Beklagte nicht anbringen, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Thomas Schneider (vm) am 28.10.2014, 11:08 Uhr veröffentlicht.