Thomas Schneider (vm) - 28. Oktober 2014, 11:08 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Im Parkhaus auf Warnhinweise achten
Beschädigt ein Autofahrer sein Fahrzeug in einem Parkhaus an einer markierten Gefahrenstelle, muss er die Reparaturkosten selbst tragen.
Die Frau achtete laut der Deutschen Anwaltshotline beim rückwärts Einparken lediglich auf den Bildschirm der Rückfahrkamera im Auto, auf dem kein Hindernis zu sehen war. Dennoch stieß sie mit der Kofferraumkante auf eine etwa fünf Zentimeter breite Metallschiene und verursachte damit einen Schaden in Höhe von rund 2 000 Euro.
Daraufhin forderte sie von dem Betreiber Schadensersatz. Denn die rot-weiße Markierung war nicht am Metallteil selbst, sondern am Lüftungsschacht angebracht, von dem das Metallteil herausragte. Dem aber widersprachen die Hannoveraner Richter. Die vorhandene Markierung reiche hier aus. Eine zusätzliche Kennzeichnung an der Metallschiene müsse der Beklagte nicht anbringen, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Thomas Schneider (vm) am 28.10.2014, 11:08 Uhr veröffentlicht.
