Thomas Schneider (vm) - 15. Oktober 2014, 11:03 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Hartz-IV-Empfänger müssen MPU selbst zahlen
Verliert ein Hartz-IV-Empfänger wegen einer Alkohol-Fahrt seinen Führerschein, müssen die Jobcenter die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht übernehmen.
Das Jobcenter lehnte dies ab. Und das nach Ansicht des angerufenen Gerichts auch völlig zu Recht. Der Entzug der Fahrerlaubnis und die dadurch entstehenden Unkosten seien Folge strafbaren Verhaltens. Die Hartz-IV-Regelleistung solle zwar das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten, jedoch fallen Folgekosten von sozialschädlichem Verhalten nicht hierunter, erklären ARAG Experten.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Thomas Schneider (vm) am 15.10.2014, 11:03 Uhr veröffentlicht.
