Thomas Schneider (vm) - 10. Oktober 2014, 16:07 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Lachnummer: Rollerfahrer mit Motorrad-Kombi
Rollerfahrer tragen nach einem Verkehrsunfall nicht automatisch eine Mitschuld, wenn sie keine Schutzkleidung mit Protektoren tragen.
Im verhandelten Fall nahm laut der Deutschen Anwaltshotline ein Auto einem Motorroller die Vorfahrt und rammte ihn dabei. Der Fahrer des Wagens hatte ihn schlicht übersehen. Der Rollerfahrer konnte nicht mehr bremsen und trug daher mehrere Beinbrüche davon. Zwar hatte der Verletzte den gesetzlich geforderten Helm auf. Die Versicherung des Unfallverursachers aber meinte, dass er weniger Verletzungen erlitten hätte, wenn er eine vollständige Motorrad-Schutzkleidung getragen hätte. Daher trage er eine Mitschuld und könne nicht kompletten Schadenersatz fordern. Das Gericht ist dieser Argumentation aber nicht gefolgt.
Es räumte zwar ein, dass Verkehrsteilnehmer alles Zumutbare zu unternehmen haben, um die Gefahr für sich möglichst gering zu halten. Eine komplette Schutzmontur für Rollerfahrer fällt nach Ansicht des Richters aber nicht darunter, da kein allgemeines Bewusstsein für Schutzkleidung bei Motorrollerfahrern vorherrsche. Gleiches gelte etwa für den Helm bei Radfahrern, wie erst kürzlich der Bundesgerichtshof klarstellte.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Thomas Schneider (vm) am 10.10.2014, 16:07 Uhr veröffentlicht.
