Thomas Schneider (vm) - 9. Oktober 2014, 11:07 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Unfall: Wartepflicht auch bei Bagatellschäden
Wartepflicht: Selbst bei Bagatellschäden dürfen Autofahrer den Ort des Geschehens nicht einfach verlassen.
"Wer einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmt und weiterfährt, begeht Fahrerflucht. Das gilt auch bei kleinen Kratzern", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Und vorsätzliche Fahrerflucht ist eine Straftat. Daher darf die Vollkasko-Versicherung eine Regulierung ablehnen und die Haftpflichtversicherung kann sogar bis zu 5 000 Euro zurückfordern, so Walter.
Dringende Geschäftstermine sind übrigens keine Ausrede, die Wartezeit nicht einzuhalten. Erlaubt ist es aber, zur nächsten Polizeidienststelle zu fahren, um den Unfall zu melden oder bei einer Verletzung sofort einen Arzt aufzusuchen. Wer sich dennoch unberechtigt vom Unfallort entfernt, sollte die Meldung binnen 24 Stunden nachholen. Dann können Gerichte dies als "tätige Reue" strafmildernd werten. Denn die Chance, ungeschoren davon zu kommen, ist klein. Mit modernen Ermittlungsmethoden spürt die Polizei Täter etwa durch Lacksplitter vom Unfallort auf, die fast so zuverlässig sind wie ein Fingerabdruck.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Thomas Schneider (vm) am 09.10.2014, 11:07 Uhr veröffentlicht.
