Ralf Loweg (vm) - 15. September 2014, 15:16 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Autounfall: Nutzungsausfall auch für "Heimwerker"
Selbst ist der Mann: Wer sein Auto nach einem Unfall selbst repariert, kann Nutzungsausfall verlangen.
Was war passiert? Der unschuldig in einen Unfall verwickelte Mann reparierte seinen Wagen selbst. Ein Sachverständiger hatte die Reparaturdauer auf fünf Tage festgelegt. Das Gericht verurteilte die gegnerische Versicherung, eine Entschädigung für den Nutzungsausfall von fünf Tagen in Höhe von 595 Euro zu zahlen. Denn das Fehlen des Fahrzeugs sei detailliert dargelegt und nachgewiesen worden. Die Entschädigung stehe dem Mann unabhängig davon zu, dass er den Wagen selbst repariert habe. Außerdem erhalte er weitere rund 1 200 Euro plus Zinsen. Dies seien die höheren Kosten der Reparatur einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt, so wie sie der Sachverständige kalkuliert habe.
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