ALLRAD-NEWS

Ralf Awitt (vm) - 8. September 2014, 13:12 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Fahrgastrechte auch im Fernbus

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Bei erheblichen Verspätungen haben Fernbuskunden ebenso wie Flugreisende und Bahnfahrer Anrecht auf Sonderleistungen. Schon nach 1,5 Stunden Verspätung gibt es laut dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein Getränk und einen Imbiss kostenlos. Ab zwei Stunden Verspätung können Kunden den Fahrpreis zurückfordern, wenn sie nicht mehr mitfahren wollen. Viele Fernbus-Reisende kennen laut der Behörde ihre gesetzlichen Fahrgastrechte nicht.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Ralf Awitt (vm) am 08.09.2014, 13:12 Uhr veröffentlicht.