Thomas Schneider (vm) - 26. August 2014, 16:18 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Ticketpreis-Erstattung für Passagiere auch bei Streik
Im Kampf für höhere Löhne drohen die Mitarbeiter von Lufthansa und Deutscher Bahn aktuell wieder mit Streik.
Denn Lufthansa und Deutsche Bahn dürfen ihre Passagiere laut der Deutschen Anwaltauskunft auch während eines Streiks nicht einfach im Stich lassen. Sie müssen ihnen entweder eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung zum Reiseziel anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Und zwar ohne davon Stornogebühren abzuziehen. "Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird", sagt Rechtsanwalt Paul Degott. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reiseveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.
Die Entscheidung, ob er sein Geld zurück haben oder die Ersatzbeförderung nutzen möchte, trifft allein der Reisende. Degott empfiehlt Verbrauchern, die Ersatzbeförderung zu wählen. Ansonsten zahlen Reisende schnell drauf. Außerdem hat die Airline zum Beispiel in der Regel bessere Möglichkeiten, eine Alternative zu organisieren.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Thomas Schneider (vm) am 26.08.2014, 16:18 Uhr veröffentlicht.
