Ralf Loweg (vm) - 4. August 2014, 18:15 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Schweiz: Jetzt Raser ins Gefängnis
Die Schweiz gilt als beschaulich, ruhig und naturverbunden.
Warum plötzlich die drastischen Maßnahmen? Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schweizer Straßen, heißt es dazu. Und dafür wurde jetzt sogar der sogenannte "Rasertatbestand" eingeführt. Dafür ist als Sanktion ausschließlich eine nur in der Schweiz vollstreckbare Haftstrafe von mindestens einem bis maximal vier Jahren vorgesehen. Für die Ahndung sind grundsätzlich die einzelnen Kantone zuständig.
Aber ab wann gilt ein Autofahrer in der Schweiz überhaupt als Raser? Das dürfte vor allem die Urlauber interessieren, die auf Schweizer Autobahnen unterwegs sind. Als Raser gilt in der Schweiz, wer die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen um mindestens 80 km/h überschreitet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen liegt derzeit bei 120 km/h. Ein Raser ist aber auch, wer in Tempo-30-Zonen um mindestens 40 km/h oder innerorts um 50 km/h über dem Limit unterwegs ist. Wer außerorts 60 km/h schneller fährt als die Polizei erlaubt, muss künftig ebenfalls mit den neuen drastischen Maßnahmen rechnen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Ralf Loweg (vm) am 04.08.2014, 18:15 Uhr veröffentlicht.
