Sarah Hall-Waldhauser (vm) - 18. Juli 2014, 13:25 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Gebrauchtwagen: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich
Wird bei einem Gebrauchtwagenkauf auch die Unfallfreiheit des Fahrzeugs garantiert, darf das Auto keinen Unfall gehabt haben.
Laut des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) erwarb die Klägerin im konkreten Fall ein gebrauchtes Auto für 6 500 Euro. Im Kaufvertrag stand, dass das Fahrzeug unfallfrei sei. Als die Klägerin feststellte, dass das Auto wohl doch mindestens einen Unfall hatte, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückabwicklung. Eine ordnungsgemäße Reparatur sei nicht erfolgt, daher wollte sie ihren Kaufpreis von 6 500, entgangene Zinsen und Ersatz für notwendige Aufwendungen in Höhe von 1 150 Euro zurückerstattet haben.
Mit Erfolg. Das Landgericht Coburg stellte fest, dass das Fahrzeug einen erheblichen Unfallschaden erlitten hatte (AZ: 41 O 555/13). Die Beweisaufnahme ergab, dass das Auto mindestens in zwei Unfälle verwickelt war. In diesem Fall dürfe der Käufer den Rücktritt erklären, so die Richter. Der Verkäufer habe im Kaufvertrag die Garantie dafür übernommen, dass das Auto unfallfrei sei. Damit habe er die Gewähr für die Unfallfreiheit übernommen. Da diese nicht vorlag, müsse er nun den Kaufpreis zurückerstatten, inklusive Zinsen und Aufwendungen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Sarah Hall-Waldhauser (vm) am 18.07.2014, 13:25 Uhr veröffentlicht.
