Thomas Schneider (vm) - 17. Juli 2014, 11:35 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Stärkung der Fluggast-Rechte
Reisende haben nach dem Stornieren eines Fluges Anspruch auf eine höhere Kostenrückerstattung als es die Airlines gewähren.
So hat das Landgericht Frankfurt (AZ: 2-24 S 152/13) entschieden, dass Verbraucher fast ihren gesamten Flugpreis erstattet bekommen, wenn die Airline nicht nachweist, ob und welche Erlöse sie durch Wiederverkauf der Tickets erzielen konnte. Dann muss sich die Airline so behandeln lassen, als hätte sie die Tickets zum gleichen Preis weiterverkaufen können. Dies gelte insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der Airlines regeln häufig, dass insbesondere bei Billigtarifen im Stornierungsfall keine Erstattung erfolgt. "Geben die ABB dem Fluggast nicht die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Airline durch die Stornierung kein oder ein nur geringer Schaden entstanden ist, sind die Regelungen unwirksam", so Verbraucherschützerin Fischer-Volk. Auch dann bestehen Rückzahlungsansprüche. Fluggäste, die sich darauf berufen, werden bei ihrer Airline jedoch kaum offene Türen einrennen. Sie sollten dennoch hartnäckig bleiben und zur Rückforderung ihres Flugpreises den Musterbrief der Verbraucherzentrale (www.vzb.de/musterbrief-flugstorno) nutzen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Thomas Schneider (vm) am 17.07.2014, 11:35 Uhr veröffentlicht.
