Ralf Loweg (vm) - 30. Juni 2014, 17:54 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
TÜV-Plakette kein Freibrief für Autohändler
Autohändler aufgepasst: Eine beanstandungsfreie Hauptuntersuchung (HU) entlastet den Händler nicht von der Mängelhaftung für einen von ihm verkauften Gebrauchtwagen.
Im vorliegenden Fall verlangte eine Autofahrerin von einem Autohändler die Rückzahlung des Kaufpreises für einen 13 Jahre alten gebrauchten Opel Zafira (Laufleistung 144 000 Kilometer), den sie mit Kaufvertrag zum Preis von 5 000 Euro erworben hatte. Am selben Tag wurde die Hauptuntersuchung (TÜV) durchgeführt und das Fahrzeug mit einer TÜV-Plakette versehen. Unmittelbar nach dem Kauf fuhr die Klägerin zu ihrem rund 900 Kilometer entfernten Wohnort. Da während dieser Fahrt der Motor mehrfach ausging, ließ die Klägerin das Fahrzeug untersuchen. Hierbei wurden verschiedene Mängel - insbesondere eine übermäßig starke Korrosion an den Brems- und Kraftstoffleitungen sowie am Unterboden - und die fehlende Verkehrssicherheit festgestellt. Das OLG Oldenburg entschied deshalb in der Berufung: Der zwischen den Parteien geschlossene Kaufvertrag ist aufgrund wirksamer Anfechtung der Klägerin wegen "arglistiger Täuschung" nichtig.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Ralf Loweg (vm) am 30.06.2014, 17:54 Uhr veröffentlicht.
