Sarah Hall-Waldhauser (vm) - 17. Juni 2014, 15:34 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Voller Schadensersatz auch ohne Radhelm
Radfahrer können aufatmen.
Hintergrund der ganzen Juristerei: Ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG Schleswig), gegen das eine Radfahrerin Einspruch erhoben hatte. Die Frau war an einem parkenden Auto vorbeigefahren, als die Pkw-Fahrerin plötzlich die Tür öffnete. Die Radlerin stürzte und zog sich eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu. Sie trug keinen Helm. Das OLG Schleswig hatte daraufhin der Verletzten eine 20-prozentige Mitschuld an dem Unfall angelastet, da sie keinen Helm trug.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Sarah Hall-Waldhauser (vm) am 17.06.2014, 15:34 Uhr veröffentlicht.
